NGF/FERIENHAUS GUDOW |
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Jede Person, die der Berufsfeuerwehr Hamburg angehört und deren Ehefrauen bzw. deren Ehemänner sowie Lebensgefährtinnen/-gefährten und Kinder bis zum 18. Lebensjahr, können Mitglied in der NGF werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Höhe der Mitgliedsbeiträge Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt zurzeit 1,50 €/Monat. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Eintrittsmonat. Der Vereinsbeitrag wird halbjährlich in den Monaten April und Oktober per Lastschriftverfahren abgebucht.
Der Mitgliedsbeitrag für Kinder beträgt einmalig 15,00 €. Er wird nach Zugang des Aufnahmeantrages vom Konto des gesetzlichen Vertreters eingezogen. Die Mitgliedschaft endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Drucken Sie bitte anschließend das ausgefüllte Formblatt aus, falten Sie es so dass das Adressfeld sichtbar ist, stecken Sie es in einen Umschlag mit Fenster und schicken diesen per Dienstpost an den im Kopfbogen genannten Adressaten (Kassenwart). Haben Sie bereits das 35. Lebensjahr überschritten? Auf Grundlage nachstehender Tabelle können Sie die nachträglich zu entrichtenden Beiträge zwischen Erreichen des 35. Lebensjahres und gewünschtem Eintrittstermin selbst ermitteln.
Erscheint Ihnen der ermittelte Betrag zu hoch zu sein um ihn in einer Summe zu überweisen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kassenwart auf. Eine sozialverträgliche Regelung findet sich bestimmt.
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